zum Inhalt

Kirchenkreis Eisleben-Sömmerda

Leitung des Kirchenkreises

Die Synode des Kirchenkreises als "Parlament"

Synode Kirchenkreis April 2011Während auf der Gemeindeebene der Gemeindekirchenrat die für das Leben einer Gemeinde notwendigen Beschlüsse fasst, ist das entsprechende Gremium auf Kirchenkreisebene die Kreissynode.

In der Verfassung der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland vom 5. Juli 2008 heißt es dazu:

"In der Kreissynode haben die Kirchengemeinden und Dienstbereiche teil an der Leitung des Kirchenkreises. Die Kreissynode hat die Aufgabe, die Zeugnis- und Dienstgemeinschaft im Kirchenkreis zu fördern. Sie beschließt über Leitlinien für die Arbeit des Kirchenkreises. Sie gibt den Kirchengemeinden Anregungen für die Wahrnehmung ihrer missionarischen, ökumenischen, seelsorgerlichen, diakonischen und bildungsbezogenen Aufgaben. Sie nimmt den Bericht des Kreiskirchenamtes entgegen und kann ihm Aufträge erteilen. Die Kreissynode hat das Recht, an die Landessynode Anträge zu richten. Sie kann zu Fragen des öffentlichen Lebens Stellung nehmen." (Auszug des Art. 38)

Der Kreissynode gehören an:

  1. der Superintendent
  2. von den Gemeindekirchenräten gewählte zum Kirchenältesten wählbare Gemeindeglieder, die nicht hauptberuflich in einem kirchlichen Anstellungsverhältnis stehen
  3. Synodale, die hauptberuflich in einem kirchlichen Anstellungsverhältnis stehen und von den einzelnen Dienstbereichen im Kirchenkreis entsandt werden
  4. von der Synode selbst berufene Mitglieder

Die Synode des Kirchenkreises Eisleben-Sömmerda wird von dem Präses Heinrich Strenge und seinen beiden Stellvertretern, Frau Christa Herrmann und Herrn Kleemann, geleitet.

Der Kreiskirchenrat

Die Synode, die nur zwei mal im Jahr zusammenkommt, wählt aus ihrer Mitte heraus den Kreiskirchenrat, der gemeinsam mit dem Superintendenten das Leitungsorgan für alle aktuellen Entscheidungen bildet. Die Aufgaben des Kreiskirchenrats beschreibt die Verfassung unserer Kirche:

"(1) Der Kreiskirchenrat trägt die Verantwortung dafür, dass der Dienst im Kirchenkreis auftrags- und ordnungsgemäß wahrgenommen wird. Er ist für alle Angelegenheiten des Kirchenkreises zuständig, die nicht der Kreissynode oder dem Superintendenten zugewiesen sind. Er führt die Beschlüsse der Kreissynode aus und ist der Kreissynode berichtspflichtig."
"(3) Der Kreiskirchenrat vertritt den Kirchenkreis im Rechtsverkehr. Willenserklärungen, die den Kirchenkreis gegenüber Dritten verpflichten, und Vollmachten bedürfen der Unterschrift des Superintendenten oder seines Stellvertreters und sind mit dem Siegel des Kirchenkreises zu versehen."(Auszug des Art. 44)

Der Superintendent

Als Vorsitzender des Kreiskirchenrats wird der Superintendet mit der Leitung des Kirchenkreises beauftragt. Im Kirchenkreis Eisleben-Sömmerda ist im Januar 2010 als Superintendent Pfarrer Falko Schilling eingeführt wurden.

Der Superintendent hat insbesondere folgende Aufgaben:

Die Superintendentur

Der Superintendent wird bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben durch das Superintendenturbüro unterstützt.

Superintendentur des Kirchenkreises Eisleben-Sömmerda
Freistr. 21, 06295 Lutherstadt Eisleben

Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag: 9:00 - 15:00 Uhr

Sekretärinnen:
Angelika Bechtle, Heike Ruppe
Tel: 03475 / 648623, Fax: 03475 / 648624,
E-Mail: suptur@kirchenkreis-eisleben-soemmerda.de

 

© Webdesign & Programmierung: Webagentur lilac-media Halle | Software für Kirchenkreis-Webportale
nach oben|Seite drucken