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Evangelischer Kirchenkreis Eisleben-Sömmerda

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Informationen aus dem Kreiskirchenrat im März 2017

16.03.2017

  1. Der KKR beschließt die Dienstanweisung für Frau Johanna Korf laut der anliegenden Stundenaufteilung.
  2. Der KKR beschließt die Dienstanweisung für Herrn Pascal Salzmann laut der anliegenden Stundenaufteilung (zunächst 75 % / ab Herbst 100 %).
  3. Der KKR nimmt das Protokoll des Regionalbeirates der Region Mansfelder Land vom 08.03.2017 zur Kenntnis und bestätigt die dort beschlossenen Bewilligungen aus dem regionalen Baulastfonds.
  4. Der KKR nimmt das Protokoll des Regionalbeirates der Region Südharz vom 07.03.2017 zur Kenntnis und bestätigt die dort beschlossenen Bewilligungen aus dem regionalen Baulastfonds.
  5. Der KKR nimmt das Protokoll des Regionalbeirates der Region Mittleres Unstruttal vom 02.03.2017 zur Kenntnis und bestätigt die dort beschlossenen Bewilligungen aus dem regionalen Baulastfonds.
  6. Der KKR nimmt das Protokoll des Regionalbeirates der Region Finne-Unstrut vom 17.01.2017 zur Kenntnis und bestätigt die dort beschlossenen Bewilligungen aus dem regionalen Baulastfonds.
  7. Der Kreiskirchenrat gewährt auf Antrag der Kirchengemeinde St. Ulrich Sangerhausen einen Zuschuss für die Kosten der Referenten bei der Gemeindekirchenratsklausur.
  8. Der Kreiskirchenrat beschließt eine Stellungnahme zu einzelnen Artikeln der geplanten Verfassungsänderung der Kirchenverfassung der EKM.
  9. Neufassung GKR-Gesetz: Das neue Gemeindekirchenratswahlgesetz soll auf der nächsten Landessynode verabschiedet werden. Viele Regelungen wurden der Praxis angepasst (keine Hauptamtlichkeit von diakonischen Mitarbeitern, Berufung von Ortsbeiräten möglich, verkürzte Öffnungszeiten Wahllokal bei Briefwahl). In der Diskussion wurde deutlich, dass die Formulierung“ wahlberechtigt ist, wer zum Abendmahl zugelassen ist“ interpretationsbedürftig ist, vor allem im Blick auf die Feststellung der Wählbarkeit im Zusammenhang mit der nächsten Gemeindekirchenratswahl. Hier wünscht sich der Kreiskirchenrat eine Klärung von Seiten der Landeskirche.
  10. Superintendent Berger informiert über die Synode im Partnerdekanat Bergstraße in Heppenheim. Sowohl zur Frühjahrssynode als auch zur Tagung der Herbstsynode werden Vertreter des Partnerdekanats an unseren Tagungen teilnehmen. Die Partnerschaft mit dem Dekanat Bergstraße soll von beiden Seiten intensiviert werden (gemeinsame Klausur der Mitarbeiter im Verkündigungsdienst im Herbst 2018, eventuell gemeinsame Klausur der Kreiskirchenräte Herbst 2018). Die Mitglieder im Kreiskirchenrat sind gebeten, zu überlegen, ob sie an einer Synodaltagung in Heppenheim teilnehmen werden.

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