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Evangelischer Kirchenkreis Eisleben-Sömmerda

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Informationen aus dem Kreiskirchenrat im Februar 2017

16.02.2017

1. Gemeinsam mit dem Präsidium bereitet der Kreiskirchenrat die Kreissynode am 31.3.2017 im Christlichen Jugend-und Kulturzentrum TheO´door in Sangerhausen vor. Im Mittelpunkt steht die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien.

2. Der Kreiskirchenrat beschließt die Vergabe von Mitteln aus dem Baulastfonds des Kirchenkreises in Höhe von insgesamt 390.400,00 €.

3. Der Kreiskirchenrat gewährt Zuschüsse aus dem Strukturfonds für das Kirchspiel Mansfeld.

4. Zur Präzisierung der Vergabekriterien für Anträge an den Strukturfonds (wichtig für neue Antragsstellungen, nachzulesen auf der Homepage) beschließt der Kreiskirchenrat folgende Festlegungen:
4.1. Aus dem Strukturfonds können Mittel für besondere Projekte der Kirchengemeinden* oder für strukturelle Defizite gewährt werden, soweit die beantragende Kirchengemeinde einen Eigenanteil leistet. Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung besteht nicht.
4.2. Der im Antrag dargestellte Finanzierungsplan wird mit dem Bewilligungsbescheid verbindlich. Die Zuwendung aus dem Strukturfonds ist eine Spitzen- bzw. Fehlbetragsfinanzierung. Geplante Eigen- und Drittmittel sind in voller Höhe einzusetzen. Erhöhen sich diese Mittel oder ermäßigen sich die Gesamtkosten, sind nicht verbrauchte Mittel zurückzugeben.
4.3. Die Zuschüsse werden zweckgebunden gewährt. Die Übertragung auf andere Projekte oder ähnliche Projekte in Folgejahren ist unzulässig.
4.4. Nicht bezuschusst werden:
- Betriebskosten oder laufende Unterhaltskosten von Gebäuden
- Gemeindefreizeiten (außer Kinder-und Jugendgruppen), mit folgender
Ausnahme:
Für Freizeiten mit thematischen Programm (z.B. Klausur des GKR etc.) können Zuschüsse zu Kosten für Referenten gewährt werden. Verpflegungs-, Unterkunfts-und Fahrtkosten bleiben unberücksichtigt.
4.5. Anträge auf einen Zuschuss bis zur Höhe von 500 € sollen an den Regionalfonds gerichtet werden.
*Die Regularien für Kirchengemeinden gelten sinngemäß für Kirchengemeindeverbände

5. Präzisierung Regularien regionaler Baulastfonds
Der Kreiskirchenrat beschließt folgende Präzisierungen für die regionalen Baulastfonds:
5.1. Priorität haben die Bauvorhaben, die absehbar im laufenden Haushaltsjahr begonnen werden.
5.2. Umwidmungen von bewilligten Baumitteln auf andere Vorhaben sind nicht möglich.
Umwidmungsanträge gelten als neuer Antrag; die Mittel des vorherigen Vorhabens fallen an den regionalen Baulastfonds zurück und stehen dort allen Anträgen der Region offen.
5.3. Für den Mittelabruf gilt § 17 Abs. 7 Ausführungsverordnung Finanzgesetz entsprechend.
5.4. Verlängerungen von bewilligten Baumitteln können grundsätzlich nur einmalig für ein Kalenderjahr bewilligt werden. Der Antrag ist vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes beim Kreiskirchenrat zu stellen.

6. Der Kreiskirchenrat beschließt grundsätzlich den Bau eines Kreiskirchenarchivs für die Kirchengemeinden des Kirchenkreises. Als Standort wird die Nicolai-Kirche in Lutherstadt Eisleben favorisiert. Für die Weiterarbeit und abschließende Entscheidung ist eine entsprechende Kostenschätzung und ein Finanzierungsplan vorzubereiten.

7. Regionalkonferenzen
Im März finden die Regionalkonferenzen zum Thema „Region und Regionalisierung“ statt. Begonnen wird jeweils 18:00 Uhr mit einer Andacht. Nach der Einführung ins Thema gibt es eine Pause und anschließend soll in Gruppen weitergearbeitet werden.
13.03.2017 Regionalkonferenz Finne-Unstrut / Mittleres Unstruttal
14.03.2017 Regionalkonferenz Südharz
17.03.2017 Regionalkonferenz Mansfelder Land

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