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Evangelischer Kirchenkreis Eisleben-Sömmerda

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Gottesdienste unter Auflagen erlaubt

01.05.2020

Mit dem 3. Mai sind in Thüringen wieder Gottesdienste unter bestimmten Auflagen erlaubt, in Sachsen-Anhalt ab dem 10. Mai. 

Grundsätzlich: Die letzten Gottesdienste fanden am 15. März in unserem Kirchenkreis statt, danach waren Gottesdienste wie alle anderen Versammlungen untersagt. Auch wenn man über Details diskutieren kann, waren die Maßnahmen zum Schutz gegen das Corona-Virus notwendig. Nun werden die Einschränkungen etwas gelockert, aber im Blick auf die Gottesdienste sind wir auch in den kommenden Wochen bis zum Sommer weit von der Normalität entfernt. 

Verantwortung: Für alle Kirchengemeinden gelten sowohl die Verfügungen des Landes Thürungen bzw. Sachsen-Anhalt als auch die Richtlinien unserer Landeskirche. Die landeskirchlichen Maßgaben finden sich im Dokument am Ende dieser Nachricht. Die Gemeindekirchenräte sind verantwortlich, diese Vorgaben vor Ort umzusetzen.

Gottesdienst oder Andacht? Auch wenn in der Öffentlichkeit von „Gottesdiensten“ gesprochen wird, ist es eigentlich angemessener, vorerst nur von "Andachten" zu sprechen, wie man aus den folgenden Beschränkungen sieht: 

Teilnehmende: Ab dem 3. Mai sind wieder Zusammenkünfte in den Kirchen im Bereich Thüringen mit maximal 30 Personen unter Einhaltung bestimmter Hygienevorschriften erlaubt. In Sachsen-Anhalt sind nicht die Personenanzahl, sondern die strikte Abstandsregel von 1,5m nach allen Seiten definiert. Die Sitzplätze müssen gekennzeichnet werden. Familien können zusammen sitzen. Außerdem muss eine Liste aller Teilnehmenden an einem Gottesdienst  (Name, Adresse, Telefon) erstellt werden, die im jeweils verantwortlichen Pfarramt 4 Wochen aufbewahrt wird. 

Ordner & Einlass: Für jeden Gottesdienst soll es einen oder mehrere verantwortliche Ordner geben, die auf die Anzahl der Teilnehmenden und die korrekte Sitzordnung achten.  In jeder Kirche soll es die Möglichkeit zur Handdesinfektion geben. 

Dauer: Die Landeskirche gibt vor, dass die Gottesdienste bzw. Andachten maximal  30 Minuten dauern dürfen, da auf diese Weise die Ansteckungsgefahr niedriger ist. 

Mundschutz: Wie in öffentlichen Geschäften gilt auch für Gottesdienste vorerst die Auflage, einen Mundschutz zu tragen.

Singen: Da  Singen mit freiem Mund diie Verbreitung eines möglichen Virus fördert, mit Mundschutz aber Singen schwierig ist, hat die Landeskirche festgelegt, dass bei den Andachten bzw. Gottesdiensten auf gemeinsam gesungene Lieder verzichtet wird.

Kollekte: Es wird keine Kollekte im Gottesdienst gesammelt, sondern am Ausgang stehen auf einem Tisch zwei Schalen oder Dosen: Für die eigene Gemeinde und für Zweck der Landeskirche.  

Willkommen: Die hier genannten Einschränkungen machen deutlich, dass es sich eher um Andachten als um Gottesdienste handelt. Jeder hat natürlich Verständnis, wenn man aus der Sorge um seine eigene Gesundheit vorerst noch nicht die Gottesdienste besucht.  Dennoch ist es  ein kleiner Anfang, dass wir wieder in unseren Kirchen zusammen kommen, worauf sich viele freuen.

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