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Ehrenamtliches Engagement prägt unsere Kirche und unseren Kirchenkreis.
Ehrenamtliche Gemeindekirchenräte leiten die Gemeinden.
Ehrenamtliche Lektoren halten selbständig Gottesdienst.
Ehrenamtliche Küster sorgen sich um die Kirche und den Gottesdienst.
Ehrenamtliche besuchen Kranke und Geburtstagskinder.
Ehrenamtliche führen durch Kirchengebäude.
Ehrenamtliche gestalten Gemeindebriefe.
Ehrenamtliche arbeiten mit Kindern und Jugendlichen.
Ehrenamtliche ...
Von Ehrenamtliche wird viel gefordert. Unterstützung erfahren Sie zuerst in Ihren jeweiligen Heimatgemeinden durch die hauptamtlichen Mitarbeiter. Darüber hinaus gibt es interessante Angebote zur Fort- und Weiterbildung für Ehrenamtliche beim Gemeindedienst der EKM.
1. Anträge zur Förderung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Ehrenamtlichen werden von den beauftragenden Trägern (Gemeinde, Gemeindeverband, Region) über das Superintendenturbüro an den Kirchenkreis rechtzeitig, in der Regel 30 Tage vorher, gestellt. Sie sollen Angaben über Inhalt, Ziel der Fort- und Weiterbildungsmaßnahme, Dauer, Kosten, Namen des / der Ehrenamtlichen und den zustimmenden Beschluss des jeweiligen Trägers enthalten, der die Fort- und Weiterbildung empfiehlt und zur Mitfinanzierung bereit ist.
2. Der Superintendent muss entsprechend der Verfahrensweise bei der Genehmigung von Fort- und Weiterbildungen für hauptamtlich Mitarbeitende dem Antrag fachlich zustimmen. Dabei ist im Einzelfall zu beurteilen, ob die geplante Fort- und Weiterbildung unmittelbar im kirchlichen Interesse und im Zusammenhang mit dem ehrenamtlichen Dienst der / des Betreffenden steht.
3. Der Kirchenkreis legt eine eventuelle Eigenbeteiligung fest und erstattet vom Restbetrag Kosten aus dem dafür zur Verfügung stehenden Budgetrahmen des jeweiligen Haushaltsjahres in Höhe von maximal 75% der Tagungskosten einschließlich Fahrtkosten. Die verbleibenden Prozente der Tagungskosten und Fahrtkosten werden von dem beauftragenden Träger getragen.
Die nächsten 5 Veranstaltungen: