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Evangelischer Kirchenkreis Eisleben-Sömmerda

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Gottesdienste Heiligabend

16.12.2020

Brief Sup. Berger vom 21. Dezember: 

Liebe Schwestern und Brüder,

seit den neuen Pandemiebestimmungen der Bundesländer und den hohen Infektionszahlen in unseren Landkreisen haben viele Kirchengemeinden noch einmal neu über die geplanten Gottesdienste zu Heiligabend, zum Weihnachtsfest und zum Jahreswechsel nachgedacht. Ich möchte zunächst allen danken, die den letzten Monaten so viel kreativ vorbereitet haben mit der mühevollen Planung von Gottesdiensten unter erhöhten Hygieneauflagen, Erstellung von digitalen Adventskalendern, Aufnahme von Christvespern, Hausandachten, Podcasts und Überraschungstüten. Dafür sei Ihnen allen herzlich Dank gesagt!

In manchen Fällen mussten in den letzten Tagen die Planungen noch einmal überdacht werden, vor allem wenn Veranstaltungen im Freien vorgesehen waren, die für viele eine gute Alternative waren. Man hoffte, dass viele Menschen unter einem geringeren Gesundheitsrisiko im Freien sich versammeln dürfen, singen können und keinen Mund- und Nasenschutz zu tragen brauchen. Diese Hoffnungen haben sich in vielen Fällen zerschlagen, auch durch Anweisungen der Gesundheitsämter oder der anderen kommunalen Behörden. Kirchengemeinden bieten dafür jetzt wieder Gottesdienste in den Kirchen an bzw. haben sich entschlossen, Gottesdienste ganz abzusagen. In vielen Fällen zeigt sich, dass sich deutlich weniger Menschen zu Gottesdiensten anmelden. Das liegt daran, dass die potentiellen Besucher selbst Abstand halten, um sich und andere nicht zu gefährden und solidarisch mit anderen umgehen. Weiterhin gibt es viele Besucherinnen und Besucher, die Gottesdienste schätzen mit Krippenspiel und Musik, die in diesem Jahr so nicht möglich sind, und die darum keine Christvesper besuchen wollen.

Wir sind aber auch sehr dankbar, dass es uns möglich ist, Gottesdienste zu feiern und es in unseren Gemeinden Menschen gibt, die gerade zu Weihnachten allein sind und denen diese Gottesdienste und der seelsorgerische Trost und Zuspruch im Gottesdienst wichtig sind.

Beide Gruppen müssen wir im Blick behalten und darum kann es keine eindeutige Entscheidung für alle geben, weder von der Landeskirche, noch vom Kirchenkreis. Heute Abend hat der Krisenstab getagt und intensiv diese Fragen diskutiert und es wird dazu noch eine kurze Verlautbarung geben, die aber nur weiterhin unterstreicht, dass wirklich die Kirchgemeinden die einzigen sind, die situationsgerecht vor Ort entscheiden können, welche Formate aufgrund der Situation vor Ort möglich sind, welche Raumgröße sie haben und wie die Bedürfnisse vor Ort sind.

 Das liturgische Recht liegt bei den Gemeindekirchenräten und sie entscheiden verantwortungsbewusst und situationsgerecht. Und darum ist es wichtig zu wissen, dass auch von der Landeskirche und vom Kirchenkreis jede Entscheidung in den Gemeindekirchenräten mitgetragen wird. Das kann eine Entscheidung sein für einen kurzen Gottesdienst vor Ort, das Offenhalten der Kirche, der Hinweis auf digitale Angebote oder das Licht von Bethlehem, das in der Kirche oder vor dem Pfarrhaus abgeholt wird.

Manchmal sind innerhalb der Kirchengemeinden diese Entscheidungen umstritten oder auch im Blick auf Nachbarkirchengemeinden, die einen Gottesdienst absagen oder eben durchführen im Gegensatz zur eigenen Gemeinde. Lassen Sie uns gegenseitig respektieren, dass auch diese Entscheidung verantwortlich getroffen wurde. Dazu gibt es Beratung von der Landeskirche und vom Kirchenkreis, es wird und kann aber keine allgemeine Linie geben, die Gottesdienste verbietet oder fordert, gerade um der Eigenständigkeit der Gemeinden willen.

Ich würde Sie herzlich bitten, dass wir in den Vordergrund stellen, was wir zu Weihnachten feiern:

Die Geburt eines Kindes, dass Frieden bringen, das unsere Welt heil machen will und gerade mit seiner Liebe uns Menschen nah kommt. So dürfen wir miteinander geschwisterlich umgehen als Schwestern und Brüder dieses Herrn und uns das Fest nicht mit Schuldzuweisungen verderben.

Wir können die Verschiedenartigkeit des Festes in unseren Gemeinden aushalten und dürfen Weihnachten feiern:

In einem Gottesdienst in der Kirche unter Hygienebestimmungen, mit einer Hausandacht daheim, mit dem Fernsehgottesdienst, einem Gebet in einer geöffneten Kirche und dem Läuten der Glocken, mit dem Friedenslicht von Bethlehem oder einer Krippe vor der Kirche, einem aufgezeichneten Gottesdienst aus unserem Kirchenkreis, mit einer CD oder dem Lesen der Weihnachtsgeschichte für sich und die Familie.

All das ist Feier der Heiligen Nacht und des Weihnachtsfestes, keine Form ist mehr oder weniger wert, wie auch der Herr, der kommt, niemanden an diesen Dingen misst, sondern jeden einzelnen und sein Herz ansieht.

So dürfen wir auch dieses Jahr Weihnachten feiern mit der großen Freude und Gewissheit, dass Gottes großes Licht in diese Welt kommt, auch wenn es in diesem Jahr kein Krippenspiel gibt, kein gemeinsame Singen von „Stille Nacht“  oder eine Umarmung vor der Kirche.

Das Wichtigste bleibt: der Herr kommt, zu jeden von uns. Weihnachten findet statt und der Herr hält keinen Abstand.

„Und das Wort Fleisch und wohnte unter uns und wir sahen seine Herrlichkeit.“ Joh 1,14

Ihnen allen ein gesegnetes Christfest und Gottes reichen Segen für das neue Jahr

Ihr Superintendent Andreas Berger

 

 

 

 

Brief Sup. Berger vom 15. Dezember:

Liebe Schwestern und Brüder,

ab Mittwoch, dem 16. Dezember, gelten in Deutschlang umfangreiche Regelungen eines lock-downs, die auch uns als Kirchen betreffen. Dazu möchte ich einige grundsätzliche Dinge sagen:

Wir sind sehr dankbar, dass wir das Zutrauen von staatlichen Stellen haben, dass wir Gottesdienste feiern dürfen. Das ist nicht nur ein Sonderrecht von Kirche, sondern zeigt, wie wichtig Gottesdienste gerade in diesen Tagen für viele Menschen sind, die Halt und Trost suchen. Aus meiner Sicht sollten wir versuchen, diesem Bedürfnis zu entsprechen. Gemeindeglieder, die eher Kontakte vermeiden, werden sowieso keine Gottesdienste besuchen, andere brauchen sie dringend.

Wir dürfen dabei nicht die Zahlen der vergangenen Jahre zugrundelegen, weil sowohl der Reiseverkehr ,als auch familiäre Begegnungen eingeschränkt sind und darum viele in diesem Jahr aus den verschiedensten Gründen nicht kommen werden. Christvespern werden also weniger besucht werden, was die Einhaltung der hygienischen Standards erleichtert, auf die ich unten eingehe.

Eine weitere Sorge ist die Verantwortung des Gemeindekirchenrates einschließlich des Pfarrers und der Pfarrerin, da es keine allgemeingültigen Regeln der Landeskirche geben wird. Jeder Gemeindekirchenrat kann verantwortlich entscheiden, wie der Heiligabend geplant wird. Nicht leiten sollte man sich bei seinen Entscheidungen allerdings von irgendeiner Sorge, dass man vielleicht eine Bestimmung nicht genau einhalten kann und Angst hat vor einer Haftung. Wenn der Gemeindekirchenrat etwas beschlossen hat, gilt für alle eine Organhaftung und niemand wird persönlich dafür zur Verantwortung gezogen, es sei denn er handelt grob fahrlässig. n diesem Sinne ermutige ich Sie, die Möglichkeiten wahrzunehmen, die dennoch gegeben sind.

Nun aber einige Punkte, zu denen mich viele Fragen aus den Gemeinden erreicht haben:

Allgemeine Festlegungen

Für alle Veranstaltungen zu Gottesdiensten, Andachten oder offenen Kirchen ab dem 4. Advent (und selbstverständlich auch zu Heiligabend und darüber hinaus) gelten folgende Richtlinien, egal ob sie im Freien, in der Kirche, auf eigenem oder fremden Grundstück stattfinden:

1.1.Es ist von allen Beteiligten eine Mund- und Nasenabdeckung zu tragen.

1.2.Gemeindegesang ist verboten.

1.3.Der Mindestabstand von 1,50 m ist einzuhalten. Wer zu einem Haushalt gehört, kann natürlich auch direkt nebeneinander sitzen.

1.4.Bei einem zu erwarteten hohen Andrang (zum Beispiel Heiligabend) ist ein Anmeldesystem notwendig. Das kann aber sehr flexibel gestaltet werden und Sie müssen für sich entscheiden, ob es in Ihrer Situation notwendig ist. 

Veranstaltungen im Freien

Diese Variante wurde vor allem darum favorisiert, weil man erhoffte, sich dort in größerer Zahl und ohne Mund- und Nasenabdeckung zu treffen, zu singen und das Gesundheitsrisiko zu minimieren. Der letztere Grund ist als einziger übrig geblieben. Dafür ist unter den verschärften Bedingungen sowohl darauf zu achten, dass genügend Ordner bereitstehen, welche diese oben genannten Richtlinien durchzusetzen, als auch auf die Gefahr zu achten, dass von anderen Personen der Gottesdienst für eigene Kundgebungen missbraucht werden kann.

Es wird noch einmal deutlich darauf hingewiesen, dass bei allen Veranstaltungen im Freien, die nicht auf kircheneignen Grundstücken stattfinden, diese vorher sowohl mit dem Ordnungsamt, als auch dem Gesundheitsamt zu klären und zu genehmigen sind.

Solistische Musikdarbietungen, kleine Instrumentalgruppen

Selbstverständlich ist bei Einhaltung des Abstandes Pfarrer, Pfarrerin oder Lektoren von der Maskenpflicht befreit. 

Die Möglichkeit des solistischen Gesangs (einfache Stimmbesetzung bei Mehrstimmigkeit) und des Kantorengesangs ist weiterhin gegeben.  Kleine Posaunenchorgruppen sind unter den üblichen Abstandsregeln ebenso möglich. Hier sind die durch die Berufsgenossenschaft vorgeschrieben Abstände wie bisher zu berücksichtigen.

Unter diesen Voraussetzungen können musikalische Gottesdienste gefeiert werden.

Offene Kirche zu Heiligabend

Vor Ort muss im Gemeindekirchenrat verantwortlich entschieden werden, ob Gottesdienste stattfinden. Das gilt natürlich für den Heiligabend, nicht für die Weihnachtstage, wo nicht mit einer Überfüllung der Kirchen gerechnet wird und Menschen die Möglichkeit haben sollen, einen Gottesdienst zu besuchen. Auch wenn in Gemeinden ein Gottesdienst stattfindet, ist es ein schönes Angebot, die Kirche nach und vor dem Gottesdienst offen zu halten. Gemiendeglieder, die nicht zu den Gottesdiensten gehen möchten, können dann für sich ini der Kirche eine Stille Andacht halten.

Und zum Schluss: Liebe Schwestern und Brüder, Weihnachten findet statt. Die frohe Botschaft erreicht uns und ich danke Ihnen für alle kreativen Möglichkeiten, die Sie schon gesucht haben und praktizieren, um diese frohe Botschaft auf vielfältige Weise die Menschen weiterzusagen. Das geschieht durch digitale Angebote, Gottesdienste vor Ort oder eine offene Kirche. Wichtig ist, dass wir selbst diese frohe Botschaft im Herzen haben und versuchen, sie auf vielfältige Weise weiterzugeben. In diesem Sinne ermutige ich Sie, nach dem zu suchen, was bei Ihnen vor Ort möglich ist und die Freiheit zu nutzen, die wir wie keine andere Gruppe in der Gesellschaft haben. Und diese Freiheit haben wir ja nicht, weil wir eine besonders große und mächtige Organisation sind, sondern weil auch Nichtchristen spüren, dass wir etwas weitersagen, was die Menschen notwendig brauchen. Und das sollten wir allen nicht vorenthalten , sondern kreativ und mutig weitersagen.

Sie können sich jederzeit mit Fragen an mich per E-Mail wenden unter sup@kk-e-s.de oder per Telefon unter 03475 648631.

Seien Sie herzlich gegrüßt in dieser Adventszeit, Ihr Superintendent Andreas Berger

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