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Evangelischer Kirchenkreis Eisleben-Sömmerda

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Informationen aus dem Kreiskirchenrat im Juni 2017

15.06.2017

  1. Der Kreiskirchenrat beschließt einen unbefristeten Arbeitsvertrag für den stellvertretenden Leiter des christlichen Jugend-und Kulturzentrums Theodoor in Sangerhausen.
  2. Der Kreiskirchenrat beschließt eine geringfügige Beschäftigung für die ordinierte Prädikantin Ursula Schabert.
  3. Der Kreiskirchenrat beschließt die Beauftragung zum evangelischen Religionsunterricht für die kirchlichen Mitarbeitenden für das Schuljahr 2017/18 für den Bereich Thüringen und Sachsen-Anhalt.
  4. Die Anregungen der Lektoren vom letzten Lektorentag des Kirchenkreises werden aufgenommen und zur Weiterbearbeitung an den innerkirchlichen Ausschuss verwiesen.
  5. Unterstützungsangebote und Strukturbeihilfen bei Beschlüssen zur Regionalisierung
    Problemdarstellung:
    Das Stellungnahmeverfahren im Nachgang zu den Regionalkonferenzen zum Thema Regionalisierung hat gezeigt, dass Gemeindeberatung und eine finanzielle Förderung von Strukturanpassungsmaßnahmen gewünscht wird, ebenso eine Begleitung durch den Kirchenkreis. Damit geht es um die Gestaltung von notwendigen Übergängen, die zunächst auch mit einem höheren Aufwand verbunden sein können (Gremien, Siegel, neue Zuständigkeiten). Neben der dauerhaften finanziellen Besserstellung von größeren Einheiten mit einer höheren Gemeindegliederzahl durch das Finanzgesetz soll es verschiedene zeitlich befristete Unterstützungsangebote des Kirchenkreises geben.
    Beschluss:
    1. Der Kirchenkreis trägt bis zum 31.12.2019 alle Kosten für Gemeindeberatung in Vorbereitung von Zusammenschlüssen von Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbänden, die spätestens zum 01.01.2020 erfolgen. Die Bezuschussung erfolgt nach vorherigem Einvernehmen mit dem Kirchenkreis über die Wahl der Berater und die Beratungsdauer. Der Kirchenkreis unterstützt die Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände bei der Auswahl der Beraterinnen und Berater. Entsprechende Anträge an den Strukturfonds werden an den Kreiskirchenrat gestellt.
    2. Der Kreiskirchenrat wird Mustersatzungen für Ortsbeiräte erstellen und die Gemeinden bei der Bildung von Ortsbeiräten bzw. der Ausgestaltung der Kompetenzen von Ortsbeiräten unterstützen.
    3. Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände, die bis zum 31.05.2018 den Beschluss zu einer Fusion bzw. zur Bildung von neuen oder erweiterten Kirchengemeindeverbänden ab 01.01.2019 fassen, erhalten einmalig bei Bildung dieser neuen Rechtsform für die Dauer von drei Jahren, beginnend ab dem Jahr 2019, eine Strukturbeihilfe aus dem Strukturfonds in Höhe von jährlich 3000,00 € pro beteiligte Kirchengemeinde und 5000,00 € pro beteiligtem Kirchengemeindeverband. Diese Regelung gilt bis zum 31.12.2021. Bei Bildung von neuen Rechtsformen durch Fusion oder Bildung oder Erweiterung eines Kirchengemeindeverbandes nach dem 01.01.2019 verringert sich der Zuschuss entsprechend.
    4. Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände, die schon jetzt ein Defizit zwischen dem Plansummenanteil mit Rechtsanspruch und dem zu leistenden Anteil am Verkündigungsdienst aufweisen bzw. schon jetzt ein strukturelles Haushaltsdefizit durch Zuschüsse ausgleichen müssen, aber keine entsprechenden Strukturbeschlüsse bis zum 31.12.2018 fassen, erhalten ab 01.01.2019 keine Zuschüsse für finanzielle Haushaltsdefizite. Der Superintendent und der Kreiskirchenrat werden das Gespräch mit den betroffenen Kirchengemeinden und Kirchgemeindeverbänden suchen und zu Strukturüberlegungen ermutigen, die solche Defizite ausschließen. Das wird umso dringender, da sich das schon jetzt auftretende Defizit bei einigen Gemeinden in den nächsten Jahren durch den Rückgang der Gemeindeglieder noch vergrößern wird.

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