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Evangelischer Kirchenkreis Eisleben-Sömmerda

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Informationen aus dem Kreiskirchenrat im September 2014

18.09.2014

Informationen aus dem Kreiskirchenrat im September 2014
Auf seiner Sitzung im September 2014 hat der Kreiskirchenrat des evangelischen Kirchenkreises Eisleben-Sömmerda sich vor allem mit Personalfragen und Finanzierungsanträgen beschäftigt. Dazu wurden folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Kreiskirchenrat bestätigt Superintendent Andreas Berger als Mitglied im Stiftungsvorstand der Waisenhausstiftung, der Stiftungen St. Spiritus und St. Julian in Sangerhausen gemäß der jeweiligen Satzung und Pfarrer Johannes Müller als Vertreter des Superintendenten im Stiftungsvorstand der Waisenhausstiftung, der Stiftung St. Spiritus sowie der Stiftung St. Julian.

2. Der Kreiskirchenrat beschließt den Einsatz von Gemeindepädagoginnen und Schulpfarrerinnen im Bereich des Landes Sachsen-Anhalt und legt die Stammschulen fest.

3. Der Kreiskirchenrat beschließt die Refinanzierung gehaltener Stunden im Religionsunterricht in Roßleben durch eine Pfarrerin aus dem Kirchenkreis Bad Frankenhausen-Sondershausen an den Kirchenkreis Bad Frankenhausen-Sondershausen.

4. Der Kreiskirchenrat schließt mit der evangelischen Schulstiftung in Mitteldeutschland eine Finanzierungsvereinbarung über die Refinanzierung des Religionsunterrichts in der Evangelischen Grundschule Sömmerda ab.

5. Der Kreiskirchenrat verlängert die befristete Aufstockung eines Arbeitsvertrags einer Gemeindepädagogin bis zum 31.12.2015.

6. Es gibt eine Bewerbung für die Stelle der Referentin für die Arbeit mit Kindern und Familie. Der Kreiskirchenrat bildet einen Nominierungsausschuss und wird die Bewerberin zur Vorstellung einladen. Die Entscheidung über eine Einstellung erfolgt in der Kreiskirchenratssitzung im Oktober.

7. Der Kreiskirchenrat beschließt die Übernahme des Erbbaurechts für die Evangelische Heimvolkshochschule Alterode, um den Verein finanziell zu entlasten und ihn in seiner Bildungsarbeit zu unterstützen , damit diese wichtige Bildungseinrichtung im Kirchenkreis erhalten bleibt. Für den Wert der Gebäude wird ein Ausgleich gezahlt, der die bestehenden Kredite ablöst. Die Heimvolkshochschule wird eine Miete an den Kirchenkreis zahlen. Gleichzeitig wird ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Kreiskirchenamt Sangerhausen abgeschlossen, der den Vorstand des Vereins bei der Geschäftsführung unterstützt.

8. Der Kreiskirchenrat beschließt die Dienstbeschreibungen für Pfarrerin Baumann, Pfarrer Gruber und Pfarrer Nicolaus.

9. Der Kreiskirchenrat bestätigt die Entscheidung des Gemeindekirchenrates der RG Artern-Heldrungen auf erneute Ausschreibung der Pfarrstelle Artern-Heldrungen II.

10. Der Kreiskirchenrat bestätigt die Entscheidung der Gemeindekirchenräte des Pfarramtsbereiches Straßberg auf Umwandlung der Pfarrstelle Straßberg für einen Pfarrer oder eine Pfarrerin in Entsendung.

11. Der Kreiskirchenrat beschließt drei Entlastungsstellen für Pfarrerinnen und Pfarrer, die bis zum Jahr 2020 das Ruhestandsalter erreichen. Diese Stellen werden von der Landeskirche mitfinanziert und können mit Pfarrerinnen und Pfarrer im Entsendungsdienst besetzt werden. Der Kreiskirchenrat beschließt die Einrichtung solcher Stellen im Bereich Kölleda und Eisleben I (Mansfelder Seengebiet).

12. Die Pfarrstelle Gerbstedt soll vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindekirchenräte mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin im Entsendungsdienst besetzt werden. Gleichzeitig soll dort vorbehaltlich der Zustimmung der Kreissynode eine auf sechs Jahre befristete Kreispfarrstelle errichtet werden, die die Arbeit im Bereich Gerbstedt und der Region unterstützt.

13. Der Kreiskirchenrat bestätigt die Beschlüsse für die regionalen Baulastfonds der Region
„ Mittleres Unstruttal“ ,“ Mansfelder Land“ und „Südharz“.

14. Der Kreiskirchenrat stimmt der teilweisen Umwidmung von Baumitteln innerhalb der Sanierung der Kirche in Wundersleben zu.

15. Der der Kirchenkreis unterstützt das Bauvorhaben an der Kirche in Horla.

16. Aus dem Strukturfond werden auf Antrag Mittel bereitgestellt für den KGV Helbra, das Kirchspiel „Am Auerberg“ und das Kirchspiel Königerode.

17. Für die Reparatur des Abwasserkanals am Dienstgebäude Markt 30 des KKA in Sangerhausen beschließt der Kreiskirchenrat eine Entnahme aus der Instandhaltungsrücklage in Höhe von 4000 Euro.

18. Der Kreiskirchenrat unterstützt eine Baumaßnahme im Kirchspiel Mansfeld.

19. Auf Nachfragen von Lektorinnen und Lektoren des Kirchenkreises auf Tragen eines Lektorentalars genehmigt der Kreiskirchenrat anhand des Lektoren-und Prädikantengesetzes das Tragen eines Lektorentalars auf Wunsch. Der Lektoren-Talar ist nicht für Lektoren und Lektoren vorgeschrieben, kann aber im Einzelfall auf besonderen Wunsch angeschafft werden. Dazu gibt es eine vom Kirchenkreis festgelegte Form des allgemeinen Lektorentalars (V-Ausschnitt). Die Anschaffung dieses Lektorentalars ist im Vorfeld vom Kirchenkreis zu genehmigen. Dabei gelten folgende Voraussetzungen:
1. Die Lektorinnen und Lektoren haben eine vom Kirchenkreis anerkannte Ausbildung absolviert.
2. Die Lektoren haben einen Dienstauftrag vom Kirchenkreis und versehen regelmäßig den Dienst .
3. Die Kirchgemeinde, für die der Dienstauftrag erteilt wurde, der Lektor und die Lektorin selbst und der Kirchenkreis beteiligen sich anteilig an den Kosten zu jeweils einem Drittel der Kosten, jedoch höchstens bis zu einer Gesamtsumme von 400,-€.

20. Die Herbstsynode 2015 findet am 15.11.2014 in Artern statt, die Synodentermine im Jahr 2015 sind am 18.4.2015 und am 14.11.2015.

21. Der KKR bestätigt die Berufung von Frau Gisela Otto als 2. Stellvertreterin in den GKR Artern-Heldrungen.
 

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