Mit der Evangelischen Schulstiftung in Mitteldeutschland St. Johannes wird ein Vertrag geschlossen über die Erteilung von evangelischen Religionsunterricht an der Evangelischen Grundschule Sömmerda.
Der Kreiskirchenrat beschließt den Rahmen für das Schutzkonzept in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Kirchenkreis Eisleben-Sömmerda sowie das digitale- und sexualpädagogische Rahmenkonzept einschließlich der Vorlage für den Verhaltenskodex und die Selbstverpflichtung. Das Konzept wird auf der Homepage des Kirchenkreises veröffentlicht und die Gemeinden werden gebeten, darauf hinzuweisen, und selbst ihre jeweilige Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.
Durch das geänderte Lektoren- und Prädikantengesetz ist es möglich, Dienste von Lektorinnen, Lektoren und Prädikanten im Nebenamt zu vergüten. Der Kreiskirchenrat beschließt eine Erstattung von 75 % der Kosten für nebenamtliche Lektoren und Prädikanten, die nach den gültigen Sätzen der Landeskirche erstattet werden (Amtsblatt 2/2025). Diese Kosten für diesen Dienst werden in den Kirchengemeinden in einer gesonderten Haushaltsstelle gebucht und am Ende des Jahres anteilig vom Kirchenkreis erstattet.
Für alle vier Regionen des Kirchenkreises werden die Beschlüsse der regionalen Baulastfonds bestätigt.
Mittel aus dem Strukturfonds erhält die Regionalgemeinde Kölleda und die Kirchengemeinde St. Ulrici Sangerhausen.
Eine bauliche Maßnahmen in der Heimvolkshochschule Alterode wird beschlossen. Die Finanzierung erfolgt durch Entnahme aus der Substanzerhaltungsrücklage für Alterode.
Der Kreiskirchenrat bittet die Kreissynode um einen Beschluss für eine Eingabe an die Landessynode zur Fortführung der Gefängnisseelsorge in Kreispfarrstellen.