Informationen aus dem Kreiskirchenrat November 2020
Der Kreiskirchenrat stimmt der Berufung von Kirchenältesten in den Gemeindekirchenrat des Kirchengemeindeverbandes Kindelbrück-Weißensee zu.
Für die Mobile Kinder- und Jugendkirche wird eine befristete Stelle für die Dauer von zwei Jahren ausgeschrieben.
Die Pfarrstellen Welbsleben und Mansfeld werden erneut ausgeschrieben.
Der Kreiskirchenrat genehmigt Anträge an den Strukturfonds für die Regionalgemeinde Kölleda und den Kirchengemeindeverband Rottleberode-Stolberg.
Die Anträge für Baumaßnahmen aus der Förderung durch die Vereinigte Kirchen- und Klosterkammer werden priorisiert.
Der Kreiskirchenrat beschließt die Reihenfolge der Anträge an den Ausgleichsfonds nach § 22 Finanzgesetz der EKM.
Die Bewilligungen aus dem regionalen Baulastfonds der Region Finne-Unstrut werden bestätigt.
In den Verwaltungsrat des Kreiskirchenamts Sangerhausen entsendet der Kreiskirchenrat neben dem Superintendenten Frau Sybille Lucas und Herrn Egbert Geißler.
Die Termine für den Kreiskirchenrat für 2021 werden festgelegt. Für Anträge an den Strukturfonds müssen die ausgefüllten Unterlagen bis spätestens 14 Tage vor der Sitzung des Kreiskirchenrates vorliegen, damit diese dort behandelt werden können. Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass Anträge an den Strukturfonds nicht an das Kreiskirchenamt, sondern an den Kirchenkreis zu richten sind.