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04.11.2025
Informationen aus dem Kreiskirchenrat Oktober 2025
1. Die Tagesordnung der Kreissynode im Herbst wird gemeinsam mit dem Präsidium vorbereitet.
2. Die Pfarrerin im Probedienst, Clara Bertram, wird ab 1.10.2025 den Gemeindekirchenräten des KSP Alterode, des KSP Sylda-Harkerode und dem KSP Welbsleben-Quenstedt mit Stimmrecht zugeordnet.
3. Auf Antrag von Pfarrer Markus Blume beauftragt der Kreiskirchenrat ihn ab 1.1.2026 bis zum 31.12.2028 mit Diensten im Kirchenkreis mit vollem Dienstumfang.
4. Mit Zustimmung von Pfarrer i. R. Hans-Dieter Schubert wird die Beauftragung im Ruhestand mit gleichen Dienstumfang bis zum 31.12.2026 verlängert.
5. Die Pfarrstellen Kölleda I und die II. Kreispfarrstelle für Entlastungsdienste werden ausgeschrieben.
6. Der Kreiskirchenrat empfiehlt die Beschlussfassung zur Jahresrechnung 2024 durch die Kreissynode.
7. Der Kreiskirchenrat empfiehlt die Beschlussfassung zu Haushaltsplanung 2026 durch die Kreissynode.
8. Der Kollektenplan 2026 wird ebenfalls der Kreissynode zur Beschlussfassung vorgelegt.
9. Das Altvermögen für die Kirchengemeinden wird ab 2026 dem Strukturfonds direkt für freie Anträge zugeführt.
10. Folgende Unterstützung wird den Kirchgemeinden 2026 aus Strukturfonds gewährt:
1. durch gemeindegliedbezogene Zuschüsse:
- 5,- / GGL als Sekretärinnenzuschuss (97.470, - €)
- 12,- / GGL zur Stärkung der Kirchengemeinden und Ihrer
Haushalte als Ausgleich für gestiegene Gemein-
kosten incl. KVS (233.928, - €)
2. durch sonstige Zuweisungen:
- Ausgleich der Differenz zwischen Rechtsanspruch und BuV (43.009, - €)
- Unterstützung kirchenmusikalischer Arbeit (75 %-Regel/ ca. 23.000, - €)
- Sachkostenzuschuss zur Vergabe durch die Regionen (50.000, - €)
und zwar:
Finne-Unstrut 13.100, - €
Mittleres Unstruttal 8.500, - €
Südharz 16.400, - €
Mansfelder Land 12.000, - €
Ja: 7 Nein: 0 Enthaltung: 0
11. Der Kreiskirchenamt beschließt Bewilligungen aus dem Baulastfonds und bestätigt Entscheidungen über regionale Baumittel.
12. Zuschüsse aus dem Strukturfonds werden der Regionalgemeinde Kölleda, der Regionalgemeinde Kindelbrück-Weißensee und der Regionalgemeinde Artern-Heldrungen gewährt.
13. Der Kreiskirchenrat legt Priorisierungen für den Orgelfonds, die VKK und Anträge für den Finanzausgleich nach § 22 FG fest.
14. Dem Verkauf der ehemaligen Pfarrhäuser in Arnstedt, Donndorf, Günstedt, Blankenheim, Emseloh, Allstedt Kirchstr.10, Obertopfstedt und Voigstedt wird zugestimmt.