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11.12.2025
Informationen aus dem Kreiskirchenrat Dezember 2025
Prädikanten oder qualifizierte Lektorinnen und Lektoren, die vom Kirchenkreis beauftragt sind, und selbstständig einen Gottesdienst mit Predigt verantworten, erhalten neben den Fahrtkosten ein Honorar in Höhe von 40 € pro vorbereiteten Gottesdienst. Werden mehrere Gottesdienste am selben Tag mit gleichem Ablauf gehalten gibt es ein Honorar von 40 € für den ersten Gottesdienst und 25 € für jeden weiteren.