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Evangelischer Kirchenkreis Eisleben-Sömmerda

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Informationen aus dem Kreiskirchenrat im Dezember 2015

11.12.2015

 1. Der KKR bewilligt der RG Artern-Heldrungen auf die Personalkosten der Erprobungsstelle eines Kirchmeisters / einer Kirchmeisterin einen Zuschuss aus dem Strukturfonds.
2. Der KKR bewilligt der KG St. ANP Eisleben aus dem Strukturfonds einen Zuschuss zur Mitfinanzierung der in 2016 im Zusammenhang des Kreiskirchentags zu erwartenden erhöhten Personalkosten für den Küster.
3. Der KKR bewilligt zu den Kosten der vom 05.05.-09.05.2016 in der Region Mansfelder Land stattfindenden Juleica-Ausbildung einen Zuschuss in Höhe von 615,- € aus der Haushaltsstelle für Ehrenamtsarbeit im SB 00.
4. Der KKR bewilligt dem KGV Helbra zu den Kosten der vom 01.03.- 06.03.2016 stattfindenden Konfirmanden-Freizeit der Region nach Rom einen Zuschuss.
5. Der KKR bewilligt die Verlängerung der aus dem Strukturfonds am 19.02.2014 für das KSP Gonna-Leinetal bewilligten Summe zur Anschaffung einer Büroausstattung für das Pfarrhaus in Obersdorf um drei Monate – abzurufen somit bis zum 31.03.2016.
6. Der KKR bewilligt die Verlängerung der aus dem Strukturfonds am 19.02.2014 für die RG Kölleda bewilligten Geldsumme zur Ausstattung des Gemeindezentrums Kölleda um drei Monate – abzurufen somit bis zum 31.03.2016.
7. Der KKR stimmt dem Verkauf des Pfarrhauses Schillingstedt im Zusammenhang mit dem Abschlusses eines Erbbaurechtskaufvertrags über die Grundstücke – Flur 2, Flurstücke 64/50 und 64/51 zu insgesamt 3.002 qm - zu.
8. Der KKR stimmt dem im schriftlichen Verfahren vom 02.-20.11.2015 gefassten Beschluss des Regionalbeirates der Region Südharz auf Verlängerung der Baumittel des RegBLF für Hainrode Kirche Pfeilersanierung, Obersdorf Pfarrgrundstück Stallabriss, Hofpflaster und Lengefeld Pfeilerköpfe Fenster, um jeweils ein Jahr – abzurufen somit bis Ende 2016 – zu.
9. Nach Maßgabe des KKR-Beschlusses vom 06.5.2015 (TOP 3.2) bewilligt der KKR dem KSP Roßla auf den mit Bescheid des Wasserverbands Südharz vom 09.11.2015 für das mit der St. Trinitatis-Kirche zu Roßla bebaute Grundstück – 2063-4-330/33 – auf 4.691,40 € festgesetzten Herstellungsbeitrag zur zentralen öffentlichen Abwasseranlage einen Zuschuss in Höhe von 50 % der Beitragsschuld .

10. Nach Maßgabe des KKR-Beschlusses vom 06.5.2015 (TOP 3.2) bewilligt der KKR der KG Bennungen auf den mit Bescheid des Wasserverbands Südharz vom 09.11.2015 für das mit der St. Johannis-Kirche zu Bennungen bebaute Grundstück – 2063-4-330/33 – auf 1.575,00 € festgesetzten Herstellungsbeitrag zur zentralen öffentlichen Abwasseranlage einen Zuschuss in Höhe von 50% der Beitragsschuld .
11. Der KKR folgt der Empfehlung der Baureferentin und beschließt die Prioritätenliste für die VKK vom 23.11.2015 mit der Maßgabe, dass die Vorhaben der Nummern 2 bis 15 um eine Nummer aufrücken, falls der Antrag für ein in der Reihenfolge vor ihnen aufgeführtes Vorhaben zurückgezogen wird und, dass in einem solchen Fall die Priorität „1“ unter Berücksichtigung der aufgerückten Vorhaben jeweils für die ersten neun Vorhaben der Prioritätenliste gelten soll.
12. .Der KKR beschließt die mit Beschluss vom 09.09.2015 (TOP 3.1.) gewährte Geldsumme als nicht rückzahlbare Zuwendung aus dem Strukturfonds zu behandeln.
13. Der KKR bestätigt den Umlaufbeschluss des Regionalbeirates der Region Finne-Unstrut vom 30.11.2015 zur Umwidmung mit der Maßgabe, dass allein die am 02.12.2014 für die Kirchendecke in Wundersleben bewilligten Mittel zugunsten der inneren Verputzung des Turms der Kirche in Schwerstedt umgewidmet und aus den Restmitteln des regBLF 2015 weitere 167,93 € für ebensolches Vorhaben neu bewilligt werden.
14. Der KKR beschließt die Verlängerung der Mittel des regBLF 2014 für die Sanierung der Glockenanlage der St. Andreas Kirche in Burgsdorf um drei Monate – abzurufen nunmehr bis 31.03.2016 – unter der Bedingung, dass dem KKA bis zum Jahresende 2015 der beglaubigte Protokollbuchauszug über den auf Verlängerung gerichteten Beschluss des GKR des KSP Polleben-Heiligenthal vorgelegt wird.
15. Der KKR beschließt die Verlängerung der Mittel des regBLF 2014 für die Arbeiten am Eingang zum Grundstück und an der Schwelle zur Kirche in Zabenstedt um sechs Monate – abzurufen nunmehr bis 30.06.2016 – unter der Bedingung, dass dem KKA bis zum Jahresende 2015 der beglaubigte Protokollbuchauszug über den auf Verlängerung gerichteten Beschluss des GKR der KG Gerbstedt vorgelegt wird.
16. Der KKR, in Wahrnehmung der ihm aus § 31 GKRG gegebenen Ersatzzuständigkeit für den GKR der KG Seeburg beschließt den Haushalt 2016 für die KG Seeburg.
17. Der KKR, in Wahrnehmung der ihm aus § 31 GKRG gegebenen Ersatzzuständigkeit für den GKR der KG Seeburg, beschließt die Sanierung des Turmmauerwerks und des Gewölbes der Seitenkapelle der St. Nikolai Kirche in Seeburg nach Maßgabe des anliegenden Kostenplans.
18. Der Kreiskirchenrat stimmt der Berufung von Herrn Joachim Fuß als stimmberechtigtes Mitglied im Gemeindekirchenrat der Regionalgemeinde Kölleda zu.

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