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Evangelischer Kirchenkreis Eisleben-Sömmerda

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Informationen aus dem Kreiskirchenrat im Juni 2014

21.06.2014

Informationen aus dem Kreiskirchenrat vom Juni 2014

1. Pfarrer Weusten wird mit Zustimmung der Gemeindekirchenräte weiterhin vertretungsweise die Konfirmandenarbeit im Pfarrbereich Gerbstedt wahrnehmen.

2. Die ab September vakante Pfarrstelle in Artern wird auf Antrag des Gemeindekirchenrates zur Wiederbesetzung freigegeben. Die Ausschreibung erfolgt im nächsten Amtsblatt.

3. Der Kreiskirchenrat beauftragt die beiden Schulpfarrerinnen im Bereich des Freistaates Thüringen und Mitarbeiter im Verkündigungsdienst aus diesem Bereich mit der Wahrnahme von Religionsunterricht im Bereich des Freistaates Thüringen. Gleichzeitig schließt er Finanzvereinbarungen mit dem Kirchenkreis Erfurt und dem Kirchenkreis Bad Frankenhausen-Sondershausen über die Refinanzierung von Gestellungskräften ab.

4. Der Kirchenkreis gewährt einen Zuschuss aus dem Diakoniefonds für die Arbeit des diakonischen Trägers ABI e.V. in Sangerhausen für die Finanzierung der Erbpacht im Bereich Holdenstedt.

5. Der Kirchenkreis unterstützt aus Rücklagen die Arbeit der Referentin für die Arbeit mit Kindern und Familien, die Anschaffung einer drahtlosen Mikrofonanlage, die für den ganzen Kirchenkreis nutzbar ist, und die kirchenmusikalische Arbeit in Sömmerda.

6. Auf Antrag der Gemeindekirchenräte der evangelischen Kirchengemeinden Wormsleben und Lüttchendorf beschließt der Kreiskirchenrat die Eingliederung der Kirchengemeinde Wormsleben in die Kirchengemeinde Lüttchendorf.

7. Der Kreiskirchenrat nimmt das Konzept des christlichen Jugendzentrums Theodoor in Sangerhausen zur Kenntnis und dank der Profilgruppe für die geleistete Arbeit. In Zusammenarbeit mit den Referenten für Kinder, Jugend und Familien soll noch eine weitere Profilierung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Kirchenkreis erfolgen und eine weitere Öffnung des Hauses für kirchenkreisweite Veranstaltungen überlegt werden. Nach Auslaufen der Projektstelle in Zusammenarbeit mit dem CVJM wird ab September eine zweite Stelle im Rahmen des FKJ genehmigt. Die Finanzierung erfolgt aus geplanten Haushaltsmitteln der bisherigen Projektstelle.

8. Stellenplanung 2025
Auf Vorschlag des Perspektivausschusses und der gemeinsamen Arbeitsgruppe des Kreiskirchenrates, des Perspektivausschusses und dem CIVOS-Institut werden folgende Kriterien für die Stellenbemessung beschlossen:

1. Zahl der Gemeindeglieder
2. Zahl der Predigtstätten und der Fläche des Pfarramtsbereiches
3. Zahl der Gottesdienste, einschließlich Gottesdienste in Senioren-und Pflegeheimen
4. Zahl der verwalteten Gebäude (Kirchen, Pfarrhäusern, Gemeindehäuser) und der in Verwaltung oder Mitverwaltung der Kirchengemeinden stehenden Friedhöfe, Kindergärten, evangelischen Grundschulen, diakonischen Einrichtungen
Jede dieser vier Säulen bedingt 25 Prozent in der Beschreibung aller Pfarrstelle. Grundlage ist der Durchschnitt des Kirchenkreises (der entspricht 100 Prozent). Aus den o.g. Säulen, die alle messbare und objektiv nachprüfbare Fakten abbilden, wird ein sogenannter Grundanforderungsindex erstellt, der die gegenwärtige Situation beschreibt und auch prognostisch (Gemeindegliederzahl) die Auslastung der bisherigen Stellen im Jahr 2025 darstellt. Durch die vielen Faktoren, die einbezogen werden (außer dem bisherigen einzigen Kriterium Gemeindegliederzahl), wird eine gute Vergleichbarkeit und Beschreibung des unterschiedlichen Arbeitsaufwandes gegeben. Das betrifft sowohl die Flächen, als auch die Gebäude oder der Aufwand in Gottesdiensten. Aus diesen Erkenntnissen wird dann eine mögliche Stellenplanung erstellt bis zum Jahresende 2014. Alle Kirchengemeinden bekommen Anfang 2015 diese Überlegungen zugestellt und können in einem breiten Stellungnahmeverfahren dazu votieren. Die Ergebnisse des Stellungnahmeverfahrens werden eingearbeitet und der Kreissynode im Herbst 2015 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

9. Kreiskirchentag
Der Kreiskirchenrat beschließt auf Vorschlag einer Arbeitsgruppe einen Schülerkirchentag und einen Kreiskirchentag im Jahr 2016 in Mansfeld und Eisleben durchzuführen. Der Termin ist vom 17.6.-19.6.2016. Besonders am Samstag, dem 18.6. 2016 sind alle Kirchengemeinden des Kirchenkreises eingeladen, sich auf einem bunten Markt der Möglichkeiten einzubringen, Projekte mit Kindern und Jugendlichen vorzustellen, Chöre können auftreten und es gibt ein interessantes Programm mit Vorträgen und Workshops. Dazu hat der Kreiskirchenrat Arbeitsgruppen gebildet, die demnächst ihre Arbeit aufnehmen werden und alle Gemeinden sind gebeten, diesen Termin von Gemeindeveranstaltungen freizuhalten und sich aktiv einzubringen. Dazu gibt es noch ausführlichere Informationen in den nächsten Monaten.

10. Stellungnahme Finanzgesetz
Alle Kirchenkreise wurden aufgefordert, bis zum 30.6.2014 Stellung zu einer Evaluierung des Finanzgesetzes zu nehmen. Der Kreiskirchenrat beschließt seine Stellungnahme auf Grundlage des Votums im Bau-und Finanzausschuss. Es geht dabei vor allem um die Veränderung der Kriterien der Bemessung der Stellen im Verkündigungsdienst (Gemeindegliederzahl, Anteil der Evangelischen im Kirchenkreis im Verhältnis zu der Zahl der Gemeindeglieder), um die Grundzuweisung des Kirchenkreises und die Ausgleichsfonds, die auch von den Kirchengemeinden durch Anträge genutzt wurden. Über die Veränderungen, die dann ab 2016 inkrafttreten würden, wird die Landessynode beschließen.

 

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